Dessen aber bin ich sicher: Ob Herrscher oder Untertan, wer es auch immer unternimmt, gewaltsam die Rechte entweder des Fürsten oder des Volkes anzutasten, und den Grund legt zu einem Umsturz der Verfassung und der gesamten Struktur einer gerechten [!] Regierung, macht sich des schwersten Verbrechens schuldig, daß nach meinem Gefühl ein Mensch überhaupt begehen kann. Er muß all jenes Unheil von Blutvergießen, Raub und Verwüstung verantworten, die das Zertrümmern einer Regierung über das Land bringt.
[2. Abhandlung über die Regierung, § 230]