Aurelius Augustinus: Vom Gottesstaat (8)

Buch 13 dtv-bibliothek

Im Zeichen des Todes und der Sünde steht dieses Buch, in dem sich Augustinus große Mühe gibt, den Begriff des Todes analytisch zu fassen. Ähnlich wie ein Eskimo viele verschiedene Bezeichnungen für diverse Schneequalitäten benötigt, kommt ein todesbesessener Katholik offenbar nicht ohne diverse Unterscheidung aus. Wobei der Philosoph keine neuen Wörter kreiert, sondern sich mit konzeptuellen Unterscheidungen begnügt (Tod des Leibes, Tod der Seele …)

Dem Gläubigen ans Herz gelegt wird der Tod als Märtyrer, da unterscheidet sich die klassische christliche Theologie nur graduell vom islamischen Suizidenthusiasmus:

Denn allen denen, die, auch ohne das Bad der Wiedergeburt empfangen zu haben, um des Bekenntnisses zu Christus willen den Tod erleiden, erwirkt er dieselbe Sündenvergebung, wie wenn sie mit dem heiligen Quellwasser der Taufe abgewaschen wären […] Was könnte köstlicher sein als ein Tod, durch den man sich Vergebung aller Sünden und eine Fülle von Verdiensten erwirbt? [S. 114f.]

Literarisch eindrucksvoll schildert Augustinus den Weg ins Grab:

Niemand, der dem Tode nicht nach einem Jahre näher wäre als vor einem Jahre, morgen näher als heute, heute als gestern, ein wenig später näher als jetzt und jetzt näher als kurz vorher. Denn jedes Zeitteilchen, das man weiterlebt, wird von der Lebenszeit abgezogen, und tagtäglich wird weniger und weniger, was übrigbleibt, so daß die ganze Lebenszeit nichts anderes ist als ein Lauf zum Tode, bei dem niemand auch nur ein klein wenig stehenbleiben oder etwas langsamer gehen darf. Nein, zu gleicher Eile werden alle angetrieben, kein Unterschied wird geduldet. [S. 117f.]

Es schließt die Erläuterung der Erbsünde an sowie eine Polemik gegen die Platoniker, die es doch tatsächlich wagten aus biologischen Gründen die Unsterblichkeit des Leibes in Frage zu stellen. Die progressiveren unter seinen Kollegen belehrt Augustinus im Anschluss, dass eine ausschließlich allegorische Interpretation des biblischen Paradieses zu kurz greife, und sehr wohl auch eine wörtliche zulässig sei.

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